Verpflichtende Angaben zum Mutterschutz
Laut des deutschen Mutterschutzgesetzes sind Dozentinnen und Dozenten dazu verpflichtet, für jede einzelne ihrer Veranstaltungen Angaben zum Mutterschutz zu pflegen. Die Angaben richten sich nach den Mutterschutz-Gefährdungsbögen. Desweiteren müssen Kontakdaten hinterlegt werden.
Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.fu-berlin.de/sites/baas/betriebsarzt/mutterschutz/index.html und zum universitätsweiten Verfahrensablauf unter https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/weitere-angebote/mutterschutz/index.html.
Prozedere am Fachbereich Mathematik und Informatik
Das Prozedere zum Mutterschutz richtet sich nach Vorgaben der Zentrale der Freien Univeristät. Eine Anleitung zu den notwendigen Schritten finden Sie unter Prozedere